Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen können von der Webseite der Paessler AG heruntergeladen und ausgedruckt werden: http://www.de.paessler.com/company/terms. Auf Wunsch können sie über die E-Mail-Adresse agb@paessler.com in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

Die Information über die Paessler AG lautet:

Paessler AG
Bucher Straße 79a
D-90419 Nürnberg

E-Mail: info@paessler.com
Fax: +49-911-93775-409
Telefon: +49-911-93775-0

Vorstand Dirk Paessler, Christian Twardawa
Aufsichtsrat: Dr. Marc Rössel (Vorsitzender), Jörn Paessler, Jens Rupp
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Registernummer HRB 23757
USt-ID: DE 217564187

Die Paessler AG betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.de.paessler.com eine Website. Es wird Software zum Download über das Internet angeboten.

A. Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Lizenzbedingungen und die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Kunden, sofern die Paessler AG eine Leistung anbietet bzw. erbringt, nicht also für Geschäfte, bei welchen die Paessler AG Käufer oder Besteller einer Leistung ist.

§ 2 Ausschließliche Geltung dieser Bedingungen

Ein Vertrieb von Software und alle damit zusammenhängenden Leistungen werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.

Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn die Paessler AG dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch wenn die Paessler AG diesen nicht ausdrücklich widerspricht, bedeutet dies keine stillschweigende Anerkennung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten bezüglich Vertrieb von Software und allen damit zusammenhängenden Leistungen für die gegenwärtige und auch die zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn die Paessler AG nicht ausdrücklichen Bezug auf diese nimmt. Mit dem Vertragsschluss erkennt der Verkäufer die folgenden Allgemeinen Bedingungen an.

§ 3 Widerrufsbelehrung

Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluß und vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Paessler AG
Bucher Straße 79a
D-90419 Nürnberg

E-Mail: info@paessler.com
Fax: +49-911-93775-409

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Der Kunde kann auf der Website der Paessler AG eine unbeschränkte 30-Tage-Testversion herunterladen und für 30 Tage kostenfrei testen.

3. Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die Paessler AG mit der Ausführung der Dienstleistung oder der Lieferung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).

§ 4 Rücktrittsrecht

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen über ein eventuelles gesetzliches Widerrufsrecht hinaus ein 30-tägiges Rücktrittsrecht einräumen.

Wir erstatten Ihnen gegen Rückgabe (Deinstallation) den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen zu 100%, sollten Sie mit der Software nicht zufrieden sein - egal aus welchem Grund. Dieses 30-tägige Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher und unternehmerische Endkunden, also z.B. nicht für Reseller.

§ 5 Vertragsschluss

Die Vertragssprache ist deutsch. Die Angebote der Paessler AG auf der Website sind freibleibend. Damit ist die Paessler AG im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern die Paessler AG die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist keine Bestätigung der Bestellung. Im Regelfall erfolgt die Lieferung per Download. Der Vertragsschluss kommt hierbei durch die Zusendung der Vertragsbestätigung per E-Mail mit Downloadlink und Freischaltkey zustande. In der Vertragsbestätigung sind auch diese Bedingungen enthalten.

§ 6 Preiskennzeichnung

Lieferung innerhalb Deutschlands: die Preise auf der Rechnung sind inklusive Umsatzsteuer.

Lieferung innerhalb der EU: bei Angabe einer Umsatzsteuer-Kennnummer sind die Preise auf der Rechnung Nettopreise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist vom Kunden abzuführen.

Lieferung außerhalb der EU: Die Preise auf der Rechnung sind Nettopreise; die Umsatzsteuer entfällt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Rechnungsstellung fällig.

2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Paessler AG und dem Kunden zulässig.

§ 8 Gewährleistung

1. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software zusammenarbeitet.

2. Die Paessler AG hat die Software mit Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt. Jedoch ist den Vertragsparteien bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Mängeln vollkommen freie Software zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich daher - nicht nur zur Beachtung seiner Schadensminderungspflicht - in regelmäßigen angemessenen Abständen, vor der Erstinstallation bzw. vor der Installation von Updates und unverzüglich bei Anzeichen eines Mangels eine vollständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen.

3. Für die vereinbarte Beschaffenheit ist grundsätzlich die Produktbeschreibung maßgeblich. Soweit eine Produktbeschreibung nicht vorliegt, richtet sich die Beschaffenheit nach mittlerer Art und Güte.

4. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche. Die Paessler AG ist jederzeit berechtigt Verbesserungen an der Software vorzunehmen.

 

5. Eine aktualisierte Dokumentation wird nur bei wesentlichen Änderungen der Software vorgenommen und kann von der Webseite der Paessler AG heruntergeladen werden.

6. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung steht der Paessler AG zu.

7. Der Kunde ist verpflichtet an der Behebung eines Mangels, insbesondere durch Download und Installation eines Updates mitzuwirken.

8. Die zur Verfügung gestellten Fassungen der Software sind nach bestem Wissen der Paessler AG frei von Schutzrechten Dritter, die die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden ausschließen oder erheblich beeinträchtigen. Der Kunde ist verpflichtet die Paessler AG unverzüglich von drohenden Ansprüchen wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen zu unterrichten, auf Wunsch der Paessler AG dieser die alleinige Rechtsverteidigung zu überlassen und gegebenenfalls die Paessler AG in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.

Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, so wird die Paessler AG nach ihrer Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so abändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Stellen diese beiden Alternativen einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, kann die Paessler AG unter Rückgewähr der empfangenen Leistungen und Schadensersatz von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten.

9. Die Gewährleistungsfrist beträgt eine Jahr. Ansprüche aus Mängeln verjähren nach einem Jahr ab deren Entstehung.

10. Hat der Kunde Mängelhaftungsansprüche gegenüber der Paessler AG geltend gemacht, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder die Paessler AG für den geltend gemachten Mangel nicht haftet, so hat der Kunde allen der Paessler AG entstandenen Aufwand zu ersetzen.

11. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Dem Kunden steht dann das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.

12. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Rügt der Kunde einen erkannten Mangel nicht unverzüglich, kann er sich auf diesen nicht berufen.

13. Der Kunde soll die Mängelerscheinung möglichst präzise darstellen.

14. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

15. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, gelten anstelle der vorgenannten Ziffern 6, 9 und 12 die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Haftung

Für Personenschäden (schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet die Paessler AG unbeschränkt. Dies gilt auch für sonstige Schäden, die dem Kunden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden sind, haftet die Paessler AG auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch bis zur Höhe der dreifachen Lizenzgebühr. Im Übrigen ist die Haftung der Paessler AG für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln (Sach- und Rechtsmängel) - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 1 Jahr.

2. Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt auch für Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

3. Die Verjährungsfristen in Ziff. 1-2 gelten mit folgenden Maßgaben:

a) Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes.

b) Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

B. Lizenzregelungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Werden Verbraucher Vertragspartner so gelten statt dieser Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen regeln abschließend die Nutzungsüberlassung und Wartung der Software der Paessler AG.

§ 2 Begriffsdefinitionen

Standort: Standort (oder „Site") ist ein räumlich begrenzter Bereich (z.B. Campus, Firmengelände) bis zu 10 km Durchmesser, welches ausschließlich vom Kunden genutzt wird.

Kunde: Vertragspartner, dem die Software überlassen wird.

Nutzer: Anwender, der mit der Software arbeitet.

§ 3 Lizenzüberlassung

Die Paessler AG räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Softwareprogramm (nachfolgend „Software" genannt) in der im Lizenzmodell bestimmten Anzahl und dem bestimmten Umfang zu nutzen. Die Dokumentation wird in elektronischer Form geliefert. Die Überlassung erfolgt in maschinenlesbarer Form (Objectcode). Die Lieferung von Quellcode (Sourcecode) ist nicht geschuldet.

1. Commercial-Edition

Die Software der „Commercial-Edition" ist zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden bestimmt. Für die Einräumung des Nutzungsrechtes ist eine Vergütung zu entrichten.

Eine Weitergabe, z.B. durch Weiterverkauf oder Vermietung der „Commercial-Edition" ist ohne vorherige Genehmigung der Paessler AG in Textform nicht erlaubt.

a. Einzel- und Mehrplatzlizenzen

Der Kunde erwirbt eine bestimmte Anzahl von Lizenzen entsprechend der Auftragsbestätigung. Der Kunde darf maximal die Zahl der erworbenen Lizenzen gleichzeitig installieren und nutzen.

Für die Installation eines Failover Node in einem Cluster darf der Lizenzschlüssel auf einem zweiten Computer verwendet werden.

Wird die erlaubte Zahl der Installationen, die gleichzeitig nutzbar sind, überschritten, so ist die Paessler AG hiervon unverzüglich zu unterrichten und diese übermäßige Zahl an Installationen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Kann die übermäßige Zahl an Installationen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert werden, so verpflichtet sich der Kunde, die entsprechende Anzahl an Lizenzen gegen entsprechende Lizenzgebühr von der Paessler AG zu erwerben.

b. Standort-Lizenz („Site License")

Die Software darf ausschließlich an einem (1) Standort in einem Land, jedoch auf beliebig vielen Rechnern des Kunden installiert und gleichzeitig von einem oder mehreren Nutzern genutzt werden. Die Begrenzung der Nutzung erfolgt allein auf den räumlichen Bereich des Standorts.

Für den Fall, dass eine Nutzung außerhalb des Standorts erfolgt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe der für die Standort-Lizenz gezahlten Lizenzgebühr. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass die Paessler AG einen geringeren Schaden hat.

c. Unternehmenslizenz ("Corporate License")

Die Software (Core Server und Remote Probes) darf auf beliebig vielen Rechnern des Kunden in einem Land installiert und von einem oder mehreren Nutzern an einem oder mehreren Standorten in diesem Land genutzt werden, wenn der Kunde Besitzer aller Rechner ist und diese selbst für seine Unternehmenszwecke betreibt. Die Unternehmenslizenz deckt nicht den Betrieb von Core Servern und/oder Remote Probes auf Rechnern ab, die für Dritte betrieben werden (z.B. wenn der Kunde ein Service Provider ist) oder im Wesentlichen von Dritten genutzt werden (z.B. Cloud Computing, Hosting Provider).

2. Freeware, Trial-Edition & Special Edition

Die Paessler AG bietet kostenlose Versionen der Software für eine beschränkte Laufzeit und / oder mit eingeschränkter Funktionalität an. Für diese Software wird keine Wartung angeboten. Soweit Wartungsleistungen erbracht werden sollten, so erfolgen diese aus Kulanzgründen und können jederzeit eingestellt werden. Die Freeware und Trial-Edition darf - ohne Bezahlung einer Vergütung - auf beliebig vielen Rechnern zum privaten und gewerblichen Gebrauch installiert und genutzt werden. Die Freeware und Trial-Edition darf an Dritte weitergegeben werden (z.B. auf Webseiten oder ftp-Servern), sofern das Programm unverändert und für den Empfänger kostenfrei angeboten wird. Eine kostenpflichtige Weitergabe der „Freeware , Trial-Edition & Special Edition" (z.B. kostenpflichtiger Download, Heft-CDs) ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch die Paessler AG gestattet.

3. Cluster Funktionalität

Lizenzschlüssel der Einzelplatzlizenzen dürfen, zusätzlich zur primären Installation, als zugehörige „Fail-Over-Nodes" auf einem weiteren System installiert werden - unabhängig von dessen geographischer Lage. Zur Einrichtung eines 3-fach oder 4-fach Clusters wird ein weiterer Lizenzschlüssel benötigt, für die Einrichtung eines 5-fach Clusters noch ein dritter Lizenzschlüssel.

Lizenzschlüssel der Site- und Corporate-Lizenzen dürfen im Rahmen der geographischen und rechtlichen Beschränkungen der jeweiligen Lizenz sowohl als mehrere Einzel-Installationen als auch als eine oder mehrere Cluster-Installationen installiert werden. Darüber hinaus darf ein Lizenzschlüssel der Site- und Corporate-Lizenz als „Fail-Over-Node", der mit einer dieser Installationen verbunden ist, auf nicht mehr als einem System außerhalb der Einschränkungen der Lizenz installiert werden. Für jeweils zwei zusätzliche Cluster-Nodes außerhalb der geographischen und rechtlichen Beschränkungen der jeweiligen Lizenz muss jeweils eine zusätzliche Einzelplatz-Lizenz erworben werden.

§ 4 Aktivierung der Software

1. Bestimmte Softwareprodukte der Paessler AG sind nur nutzbar, falls eine Aktivierung des Softwareproduktes über das Internet oder per E-Mail erfolgt. Ohne Aktivierung kann die Software nicht genutzt werden.

2. Durch die Aktivierung wird eine eindeutige ID des Rechners, auf dem diese Software-Lizenz installiert wurde, an die Paessler AG übermittelt, um dieses Softwareexemplar einem bestimmten Rechner zuzuordnen. Hierdurch soll die nicht den Lizenzbestimmungen entsprechende mehrfache Nutzung der Software unterbunden werden. Bei der Aktivierung werden keine persönlichen Daten erhoben, die eine Identifizierung der Person des Computernutzers oder des Rechners ermöglichen.

3. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Aktivierung verwendet.

Änderungen der Hardware-Konfiguration oder der Software des Rechners haben keine Auswirkung auf eine einmal erfolgte, erfolgreiche Aktivierung.

4. Beim Austausch des Rechners, für den das Softwareexemplar aktiviert wurde, ist eine Neuaktivierung der Software für den neuen Rechner notwendig. Die Neuaktivierung durch die Paessler AG kann verweigert werden, falls der Kunde nicht nachweist, dass die Nutzung der Software vertragsgemäß erfolgt.

§ 5 Nutzungsumfang

1.Nutzungshandlungen:

Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf folgende Nutzungshandlungen im Rahmen des vertraglichen Gebrauchs:

> die Installation der Software auf dem(n) bestimmungsgemäßen Rechner(n) und die Anfertigung von Sicherungskopien; Sicherungskopien auf Datenträger, die gewöhnlich zur Weitergabe bestimmt sind (CD, DVD usw.), sind mit einem Urheberrechtshinweis und einem Weitergabeverbot zu kennzeichnen.

> das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und die Abarbeitung des Programms;

> notwendige Handlungen im Rahmen einer Fehlerberichtigung gem. § 69d Abs. 1 UrhG und

> Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität gem. § 69e Abs. 1 UrhG.

> Backup des Rechners, auf dem die Software installiert ist (Image)

2. Nutzungssperre:

Die vertragsgegenständliche Software ist durch eine technische Nutzungssperre, d.h. durch einen technischen Sicherheitsmechanismus, vor unberechtigter Nutzung und Vervielfältigung geschützt. Die Freischaltung dieser Nutzungssperre durch die Paessler AG ist für den Betrieb der Software notwendig. Die für die Freischaltung notwendigen „Schlüssel" (z.B. Hardwaredongle, Software- oder Lizenzcode) erhält der Kunde von der Paessler AG im Rahmen des vertraglichen Gebrauchs.

§ 6 Urheberrechte

1. Die Software und Benutzerdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Schutzrechte an diesen stehen nur der Paessler AG zu. 2. Der Kunde darf ohne Zustimmung der Paessler AG über obige Nutzungshandlungen (§ 5 Nutzungsumfang) hinaus die Software und das Begleitmaterial nicht nutzen, z.B. ändern, in eine andere Programmiersprache übersetzen , vervielfältigen (z. B. weitere Installationen der Software), umarbeiten, verbreiten, wiedergeben und Dritten zugänglich machen, auch nicht teilweise oder vorübergehend. Reverse engineering, Dekompilation oder Disassemblierung ist nicht gestattet.

C. Wartung

Die Lizenzgebühr für die „Commercial-Editions" beinhaltet 12 Monate Wartung. Beim Kauf der Lizenz kann auch eine Wartung für einen längeren Zeitraum als 12 Monate erworben werden.

Gegenstand der Wartung ist die Pflege der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Software des Lizenztyps "Commercial-Edition".

§ 1 Leistungen

Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, während der Vertragslaufzeit des Wartungsvertrages die aktuelle Version der von ihm erworbenen "Commercial-Edition"- Software herunterzuladen und seinen zugehörigen Lizenzschlüssel erneut anzufordern.

Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit des Wartungsvertrages technischen Support über das Support-Ticket-System der Paessler AG.

§ 2 Laufzeit

Der Wartungsvertrag hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart, und kann verlängert werden.

§ 3 Beginn der Laufzeit

Die Laufzeit des ersten Wartungsvertrags beginnt ab Absendung der Vertragsbestätigung mit Downloadlink und Freischaltkey der Software.

§ 4 Verlängerung

Eine Verlängerung der Wartung kann jederzeit erfolgen. Der Wartungszeitraum berechnet sich immer aus der Summe der Wartungsmonate ab dem Kaufdatum. Wird die Wartung erst nach Ablauf des Wartungsvertrages verlängert, so beginnt der neue Wartungszeitraum rückwirkend ab dem Tag zu laufen, an dem die Wartung ausgelaufen ist, auch wenn hierdurch ein Teil des neuen Wartungszeitraum nicht genutzt wurde.

§ 5 Verfügbarkeit

 Die Paessler AG übernimmt keine Garantien für die permanente Verfügbarkeit seiner Website, bestimmter Download-Angebote (Updates, Handbücher, Freeware, etc.), sowie des Supportsystems. Der Kunde hat seine Installationsdateien und seine Lizenznummer zu sichern, da diese für eine Neuinstallation benötigt werden.

D. Sonstiges

§ 1 Datenschutz

1. Die Paessler AG hält die geltenden Datenschutzbestimmungen des BDSG ein.

2. Die personenbezogenen Daten, die die Paessler AG erhebt, dienen für die Erstellung und Ausführung von Bestellungen und Aufträgen, sowie zu Abrechnungen.

3. Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine bei der Paessler AG gespeicherten personenbezogenen Daten.

4. Der Kunde hat das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei der Paessler AG gespeicherten personenbezogenen Daten.

5. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Zusendung von Produktinformationen mit Wirkung für die Zukunft zu.

§ 2 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen der Paessler AG ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden.

§ 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort Nürnberg.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Paessler AG bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

Ist der Kunde kein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt die gesetzliche Regelung.

§ 4 Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht und das Internationale Privatrecht finden keine Anwendung.

§ 5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand 12.03.2012



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